Nachteile
Gerade bei Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen sind Vertragskündigungen mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden. Eine Kündigung ist eine sehr drastische Maßnahme, und nicht selten sind dabei unüberlegtes Handeln oder Unwissenheit im Spiel. Aufgrund einer Vielzahl interessanter und schnell realisierbarer Alternativen, wie Beleihung oder Weiterverkauf der Police am Zweitmarkt ist sie heutzutage selbst als 'Letzter Ausweg' oder als 'Notlösung' kaum noch zu rechtfertigen. Zwar verbesserte sich durch die gesetzliche Festlegung von Mindestrückkaufswerten der Verbraucherschutz in Deutschland erheblich, ein Verlustgeschäft bleibt die Kündigung einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung aber auch weiterhin. Ist der Vertrag noch unter 3 Jahre alt, erhält man in den meisten Fällen nichts oder kaum etwas von den angesparten Beiträgen zurück, da die Versicherung die Vertragskosten direkt am Anfang der Laufzeit abzieht und die Verrechnung von Provisionen und Bearbeitungsgebühren alles verschluckt. Eine Kündigung bringt also überhaupt nur Geld, wenn der Vertrag älter als 3 Jahre ist. Aber selbst dann ist der Rückkaufswert meist enttäuschend gering. Dazu kommt, das Auszahlungen von Versicherungssummen nur dann steuerfrei sind, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre alt ist. Bei einer Kündigung innerhalb der Zwölfjahresfrist kommen also auch noch Steuerlasten auf Sie zu. Und schliesslich geht Ihnen durch eine Kündigung auch das verloren, um das es Ihnen beim Abschluss des Vertrags ging: Ihr Versicherungsschutz.
Optionen
Wenn Sie eine Kündigung in Erwägung ziehen, treten sie zunächst mit Ihrer Versicherung in Kontakt und informieren Sie sich ausführlich über die Optionen zur Vertragserhaltung. Ihre Versicherung hat Interesse an einer Fortsetzung des Vertrags und wird einiges tun um Sie nicht als Kunden zu verlieren. Geschenke machen wird sie Ihnen allerdings auch nicht.
Vereinfacht gesagt lassen sich zwei Arten von Optionen zur Minderung der Beitragslast unterscheiden:
- Entweder Sie vermindern die Vertragsleistung, d.h. es werden in irgendeiner Form Kürzungen am Vertrag vorgenommen. Hierbei zahlen Sie dann effektiv weniger, bekommen aber auch weniger dafür. Derartige Massnahmen sind bei einer zu erwartenden längeren Dauer eines Engpasses in Erwägungn zu ziehen.
- Oder Sie verändern über einen vereinbarten Zeitraum den Zahlungsmodus, dh, sie zahlen zb. weniger, später, in kleineren Raten etc. Hierfür werden dann in irgendeiner Form Aufpreise durch Zinsen fällig. Dies bietet also eher bei kurzfristigen Engpässen an.
Studieren Sie diese Optionen und deren Vor- und Nachteile sorgfältig und/oder ziehen den Rat eines unabhängigen Finanzberaters heran. Nachdem Sie so einen ersten Überblick verschaftt haben, werfen Sie einen Blick auf die Angebote des LV Zweitmarkts, wo sich oft günstige Gelegenheiten bezüglich eines Weiterverkaufs oder zur Beleihung Ihrer Police bieten. In jedem Fall sollten Sie sich erst für eine Kündigung entscheiden, nachdem Sie all diese Möglichkeiten ausreichend geprüft haben. Zum Nachteil geraten Ihnen diese Mühen auf keinen Fall. Bei Verhandlungen mit der seiner Versicherung unterschriftsreife Angebote anderer Anbieter vorliegen zu haben, hat bis heute noch niemandem geschadet.
Wenn Sie sich trotz gründlicher Recherchen für einen Ausstieg durch Kündigung entschieden haben, informieren sie sich möglichst frühzeitig über die Kündigungsfristen. Verlassen Sie sich dabei nicht auf Ihre Erfahrungen mit anderen Versicherungszweigen, da sich die Fristen sich von Zweig zu Zweig unterscheiden. Wenn Sie nicht fristgerecht kündigen, kann es passieren, daß Sie noch ein weiteres Jahr auf Ihrem ungeliebten Vertrag festsitzen. Um diesbezüglich sicherzugehen, führt kein Weg an einem gründlichen Studium der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) -des berühmten Kleingedruckten- vorbei. Nach §176 des Versicherungsvertragsgesetzes haben Sie in Deutschland einen Rechtsanspruch auf die Möglichkeit des Rückkaufs des Vertrags (Kündigung) zu einem festgelegten Mindestwert. Ab 2009 können alle Verträge zum Ende des dritten Jahres gekündigt werden, so wie auch in jedem folgenden Jahr. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und ein Vordruck sollte verwendet werden. Nicht unbedingt nötig aber dennoch ratsam ist der Versand per Einschreiben mit Rückschein
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