Optionen zur Vertragserhaltung

Besonders bei Lebensversicherungen gilt, dass auch eine Kündigung gut durchdacht sein will. Dies beginnt mit  dem Ausloten sämtlicher Alternativen, und dazu gehören auch die Optionen zur Vertragserhaltung.
Weiter unten auf dieser Seite finden Sie die gängigsten Optionen zur Erhaltung von Versicherungsverträgen bzw. zur kurz- oder langfristigen Beitragsglast-Minderung, zusammen mit einem Abriss Ihrer Vor- und Nachteile, aufgelistet. Daumenregel: Erfolgt die Minderung der Beitragslast temporär (Stundung etc.) sind zumeist Zinskosten fällig. Erfolgt sie langfristig, so sinken dabei in der Regel  Versicherungsschutz und/oder -Leistung.

Gerade für absehbar kurzzeitige Engpässe existieren Optionen, die sich -obgleich sie natürlich nicht kostenfrei sind- durchaus rechnen können. Zu diesen gehört u.a ein sogenanntes Lebensversicherungs- oder Policendarlehen, welches sowohl bei Ihrer Versicherungsgesellschaft als auch über Zweitmarktanbieter aufgenommen werden kann (Hier empfiehlt sich also nebenbei ein Preisvergleich).

  • Laufzeitverlängerung
    Eine Verlängerung der Gesamtdauer Ihres Versicherungsvertrags führt zu einer effektiven Reduzierung der Beitragslast. Sie schieben das Vertragsende in die Zukunft und zahlen dadurch weniger Geld pro Jahr, wobei Ihr Versicherungsschutz in unveränderter Höhe erhalten bleibt. Die Durchführbarkeit dieser Option hängt in erster Linie von den Details Ihres bestehenden Vertrags ab. Je länger dessen Laufzeit bereits ist, desto schwieriger gestaltet sie sich. Wenn das Vertragsende nach dem Rentenbeginn liegt, müssen Sie die Beiträge mit Ihrer Rente zahlen.
  • Laufzeitverkürzung
    Eine Laufzeitverkürzung lohnt sich nur, wenn Ihr Vertrag nur noch wenige Jahre zu laufen hat.
    Die Leistung sinkt dabei, aber sie kommen schneller an Ihr Geld.
    Der Vertrag sollte älter als 12 Jahre sein, um Steuerlasten zu vermeiden.
  • Herabsetzung der Versicherungssumme
    Das gesamte Paket  wird inklusive Leistungen und Zahlungen 'heruntergefahren'. Hierdurch senken sich einerseits ihre Unkosten, andererseits sind Ihre Hinterbliebenen schlechter abgesichert. Diese Maßnahme ist nur bei relativ hohen Versicherungssummen und fortgeschrittener Laufzeit zu empfehlen. Außerdem ist eine Zustimmung der Versicherung erforderlich. 
  • Stornierung von Zusatzversicherungen
    Der Ausschluss von Zusatzversicherungen wie z.B. gegen Berufsunfähigkeit oder Unfalltod senkt die Beiträge.
    Wenn Sie auf diese nicht verzichten wollen, sollten Sie Ihre Optionen zu einem Verkauf oder einer Beleihung Ihres Vertrags auf dem LV-Zweitmarkt prüfen.
  • Stornierung der Dynamimsierung
    Bei sog. dynamischen Verträgen steigt die Höhe der Beiträge in regemäßigen -zumeist jährlichen- Abständen an. Einerseits erhöht sich dadurch die Vertragsleistung, andererseits stehen jedes Jahr zusätzliche Kosten an.  Durch die Streichung der Dynamik bekommen Sie einerseits mehr Kontrolle über Ihre Finanzen, andererseits sinkt unter dem Strich die Aufbauleistung.
  • Teilauszahlung
    Vertragsbedingt haben Sie evtl. schon während der Laufzeit Anspruch auf Teilauszahlungen aus der Versicherungssumme (in der Regel begrenzt durch das Deckungskapital bzw. den Rückkaufswert). Gehen Sie mit dieser Option vorsichtig um, da Ihnen Steuernachteile entstehen können: Die erste Teilauszahlung sollte aus steuerlicher Sicht erst nach 12 Jahren Vertragszeit erfolgen (12-Jahresfrist).
  • Umstellung auf kleinere Raten
    Wenn Sie bisher in relativ großen Raten (z.b. jährlich) bezahlt haben, können Sie Ihren Vertrag auf monatliche Zahlungen umstellen. Dies resultiert in de Regel in einer Gesamtkostensteigerung von ca. 5% Ihres Jahresbeitrages. Ist Ihr Engpass überschaubar kurz, kann dies eine akzeptable Lösung darstellen.
  • Beitragstundung
    Eine Beitragsstundung bewirkt einen Aufschub Ihrer Beitragszahlungen für eine vereinbarte Zeitspanne. Nach Ablauf dieser Frist müssen sie die gestundeten Beiträge dann zuzüglich Stundungszinsen nachzahlen. Diese Lösung erzeugt also Kosten und rechnet sich besser bei kurzfristigen Engpässen. Sollte Ihnen eine Nachzahlung nach Ablauf der Frist nicht möglich, kann der Beitragsrückstand mit Hilfe weiterer Maßnahmen wie Beginnverlegung oder Laufzeitverlängerung. beglichen werden. Auch ein Policendarlehen kommt hierzu in Frage (siehe nächster Punkt).
  • Policendarlehen
    Ihre Versicherungsgesellschaft  gewährt Ihnen ein am aktuellen Rückkaufwert Ihres Vertrags orientiertes Darlehen. Getilgt werden kann dieser Kredit bequem durch Verrechnung mit der Endsumme bei Ablauf des Vertrags. Da die Police eine solide Sicherheit darstellt, entfällt ein Schufa-Eintrag. Sie bekommen bares Geld auf die Hand, der Vertrag bleibt bestehen, und die Beiträge fallen je nach Modalität ganz weg. Regelmäßig gezahlt werden müssen nur die anfallenden Zinsen. Mittlerweile werden Policendarlehen auch auf dem LV Zweitmarkt vergeben. Vergleichen Sie in daher jedem Fall die Konditionen Ihrer Versicherung mit denen der freien Anbieter.
  • Reduzierung auf Risikobeiträge
    Bei einer vorübergehenden Reduzierung der Beitragslast auf den Risikobeitrag zahlen Sie über einen festgelegten Zeitraum nur noch den Risikoanteil. Der Sparanteil dagegen wird gestundet und muss später (mit Zinsen) nachgezahlt werden. Diese Option sollten Sie nur dann wahrnehmen, wenn Sie sich sicher sind, nach der Frist wieder den vollen Beitrag zahlen zu können.
  • Beginnverlegung
    Durch eine Beginnverlegung lassen sich Beitragsrückstände auffangen, ohne daß es zu einer Minderung des Versicherungsschutzes kommt. Im Prinzip ist dieser Vorgang mit den 'Nachsitzen' oder 'Sitzenbleiben' in der Schule vergleichbar. Durch die Veränderung des Eintrittsalters Ihres Vertrags und verlegen Sie den Vertragsbeginn nachträchlich nach vorn, wodurch Sie dann z.B. die ersten 6 Monate des Vertrags 'nachsitzen' bzw. wiederholen  Über die hieraus resultierenden erhöhten Beiträge gleichen Sie Ihren Beitragsrückstand mit der Zeit aus.
  • Beitragsverrechnung
    Bei einer Beitragverrechnung werden die von Ihrem Vertrag erwirtschafteten Gewinne (Überschüsse) zur Beitragslastminderung eingesetzt. Wenn sichergestellt wurde, dass die Versicherungssumme langfristig den Bedarf dazu deckt, kann diese Option gewählt werden, um den Beitragsaufwand auch längerfristig gering zu halten. Da die Verrechnung mit erzielten Überschüssen die Ablaufleistung einer Lebensversicherung senkt, sollten Sie aber die Zeit, in der sie diese Lösung anwenden, möglichst kurz halten.  
  • Beitragsfreistellung
    Eine Beitragsfreistellung ist vor der Kündigung die einschneidendste Änderung in einem Lebensversicherungsvertrag. Um für diese Option in Frage zu kommen, muss eine Police bereits einige Jahre alt sein und ausreichendes Kapital erwirtschaftet haben. Auf der Grundlage dieses Deckungsguthabens  (=die Summe Ihrer Einzahlungen plus bisherige Überschüsse minus Kostenanteile) wird Ihr Vertrag dann  'eingefroren',  wobei Sie an zukünftigen Überschüssen beteiligt bleiben (sog. Halber Ausstieg). Nach der Freistellung sind Sie dann über einen vereinbarten Zeitraum Beitragszahlungen befreit. Wenn während dieser Zeit ein Versicherungsfall eintritt, bekommen Sie die Versicherungssumme abzüglich der ausstehenden Beiträge ausgezahlt. Unter Rendite-Gesichtspunkten ist eine Beitragsfreistellung keine sinnvolle Strategie, da Ihr Guthaben festsitzt, und natürlich reduziert sich unter dem Strich der Versicherungsschutz zunehmend.
    Zu bedenken ist weiterhin, daß auch beitragsfreie oder ruhende Verträge laufende Kosten haben. Auf den (durch die Freistellung reduzierten) Versicherungsschutz werden weiter Risikokosten berechnet und zusammen mit Verwaltungsgebühren regelmäßig vom Guthaben abgezogen. Bei Verträgen mit langer Restlaufzeit ist also Vorsicht geboten, weil es passieren kann, dass Ihr Guthaben trotz Zinsen die Unkosten nicht mehr abdeckt und sich dann aufzehrt.

Hinweis:
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine individuelle Anlageberatung und/oder Finanzberatung.


 
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