Neue Steuerlage 2009

Für Verkäufe von Policen, die vor dem 1.1. 2005 abgeschlossen wurden und noch keine 12 Jahre gelaufen sind, ändert sich ab 1.1. 2009 die Steuerlage:

Bis zum 31.12. 2008 ist der Verkaufsertrag solcher Policen, im Gegensatz zu einer Auszahlung durch die Versicherung bei einer Kündigung, noch steuerfrei. Dieser 'Sonderbonus' für den Weiterverkauf von Policen -der bei Rückkaufswerten von um die 18.000 Euro als zusätzliches Plus von ca. 1000 Euro zu Buche schlagen konnte- fällt mit der Einführung der Abgeltungssteuer (Europaweite Zinssteuer) am 1.1 2009 flach. Der Abgeltungssteuer unterliegen Kapitalerträge und Kursgewinne aus Fonds, Aktien, Dividenden, Zertifikaten, Zinsen etc. Dazu gehört auch der zum Verkaufstag eines Lebensversicherungsvertrags erreichte Wertzuwachs. Der Steuersatz liegt bei einheitlich 25% plus Solidaritätszuschlag & Kirchensteuer, und die Summe wird direkt von der Bank abgeführt.

Trotzdem sind Verbraucher auch 2009 mit einem Policenverkauf besser bedient als mit einer Kündigung, da ihr Gewinn am Zweitmarkt auch nach Steuerabzügen den einer Kündigung weiterhin übertrifft. Zweitmarkthändler sowie auch Lebensversicherungs-Fonds erwarten deswegen keine negativen Auswirkungen auf Preise oder Umsatz in ihrer Branche. Manche sehen sogar neue Chancen: Bisher galt die Steuerfreiheit nämlich nur für den Verkauf an gewerbliche Policenhändler. Daher war für Privatleute war der Handel untereinander aufgrund der Zinsbesteuerung bisher unattraktiv. Durch die Abgeltungssteuer werden diese Karten neu gemischt, weswegen ab 2009 vermehrt mit dem Verkauf von Einzelpolicen an Privatkäufer zu rechnen sein wird.

Wer den gegenwärtigen bis Ende Dezember 2008 geltenden 'Zusatzbonus' noch einstecken will, muss sich jetzt beeilen, da in der Regel 6-8 Wochen für die Abwicklung eines Policenverkaufs veranschlagt werden.

 
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